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Ist die Ausbildereignung Pflicht, um ausbilden zu dürfen?"Wenn Sie vor dem 01.08.2009 bereits als Ausbilder tätig waren sind Sie nach dem § 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) von diesem Nachweis befreit. Wenn Sie aber vor diesem Zeitpunkt noch nicht ausgebildet haben ist dieser Nachweis der Ausbildereignung erforderlich um ausbilden zu dürfen. Ausnahmen bilden hier die sog. „Freien Berufe“, wie z.B. Architekten, Rechtsanwälte, etc. – In diesen Berufen ist kein Ausbilderschein nach AEVO erforderlich.
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Wer kann diesen Kurs absolvieren?Dieser Kurs ist für ALLE geeignet, die ausbildenmöchten, ihren Meisterschein machen(AdA – Kurs = Teil 4 des Meisterlehrgangs) oder sich einfach weiterbildenmöchten und schon mal diesen Schein „in der Tasche haben wollen“. Sie sollten allerdings auch in der Lage sein, selbstständig zu Lernen und sich mit Fleiß & Disziplin auf Ihre Ausbilderprüfung vorzubereiten - wichtige Grundvoraussetzungen für erfolgreiche Ausbilder!
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Ausbilderschein machen zu können?"Nach der neuen AEVO vom 01. August 2009 müssen Sie KEINE Voraussetzungen mehr erfüllen, um den sog. Ausbilderschein machen zu können. Denn dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung(wie der Ausbilderschein richtigerweise heißt), ist nur ein Nachweis von mehreren, die erbracht werden müssen, um tatsächlich ausbilden zu dürfen.
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Ich bin noch in einer Ausbildung, darf ich dennoch diesen Kurs absolvieren?"Ja. Mit der Neuregelung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 01.08.2009 ist keine abgeschlossene Ausbildung mehr erforderlich, um die Ausbilderprüfung ablegen zu dürfen.
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Ist dieser Ausbilderkurs für alle Berufe gleich?Ja. Dieser bundesweit einheitliche Ausbilderschein nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (kurz: AEVO) ist branchenübergreifend und damit für alle Berufe gleich. Es gibt keinen berufsspezifischen "Ausbilderschein", den Sie speziell für Ihren Beruf brauchen. Es spielt also keine Rolle, in welchem Beruf Sie ausbilden möchten, denn dieser Ausbilderschein, auf den ich Sie vorbereite, ist für jeden Beruf im dualen Ausbildungssystem gültig.
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Wie läuft dieser Ausbilderkurs ab?Nach erfolgreicher Anmeldung zum Online-Ausbilderkurs erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto. Sie können dann direkt auf den Online-Kurs, mit den darin enthaltenen Lernvideos und der gesamten Prüfungsvorbereitung zugreifen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei Fragen gerne weiter und gebe Ihnen praktische Unterstützung z.B. per Chat oder Email, so dass Sie sich optimal auf Ihre Ausbilderprüfung vorbereiten können.
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Wonach richtet sich der Lerninhalt des Online-Ausbilderkurses?Dieser Online-Ausbilderkurs ist inhaltlich auf der aktuellsten Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder/innen abgestimmt und wird kontinuierlich angepasst und bei Bedarf erweitert. Somit entspricht dieser Online-Ausbilderkurs zur Vorbereitung auf Ihre Ausbilderprüfung, den gleichen qualitativen Ansprüchen, wie ein Ausbilder-Vorbereitungskurs bei der IHK/HWKund ist diesem inhaltlich (mindestens) gleichwertig.
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Wo & Wann findet die Ausbilderprüfung statt?Ihre Ausbilderprüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer ab. Also bei der Kammer, die für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständig ist. Wenn für Ihren Wohn- & Arbeitsort unterschiedliche Kammern zuständig sind, dann können Sie sich für eine Kammer entscheiden. Sie sollten jedoch beachten, dass je nach Kammer Anmeldefristen von bis zu 12 Wochen eingehalten werden müssen. Diese Fristen können von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein.
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Wie läuft die Anmeldung zur Ausbilderprüfung ab?Sie benötigen das Anmeldeformular Ihrer Kammer, meist können Sie dieses auf der website Ihrer Kammer herunterladen. Sie müssen dieses Anmeldeformular anschließend nur ausfüllen und unterschreiben und anschließend wieder an die Kammer senden. Vielleicht nutzt Ihre Kammer auch schon ein Onlineverfahren, dann folgen Sie einfach den vorgegebenen Schritten online, das ist der einfachste und schnellste Weg. Bei den meisten Kammern kann dieses Anmeldeverfahren komplett per E-Mail oder sogar direkt online durchgeführt werden.
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Wie läuft die Ausbilder-Prüfung ab?Alle Einzelheiten zum genauen Ablauf der Ausbilder-Prüfung, erhalten Sie nach Ihrer Kurs-Anmeldung im Bereich „Prüfungsvorbereitung“. Zusätzlich können Sie bei der jeweiligen Kammer, bei der auch Ihre Ausbilder-Prüfung erfolgt, diese Prüfungsanforderungen auf der Homepage der entsprechenden Kammer einsehen.
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Ist dieser Online-Ausbilderkurs das Gleiche wie der Teil 4 des Meisterlehrgangs?Ja. Dieser Online-Ausbilderkurs (oder auch berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, Eignung nach AEVO oder Ausbildereignung) entspricht dem Teil 4 des Meisterlehrgangs. Weil sich der Meisterlehrgang in 4 Teile aufteilt: praktischer Teil, theoretischer Teil, kaufmännischer Teil und Ausbildereignung, wird dieser AdA-Kurs (Ausbildung der Ausbilder) im Rahmen des Meisterlehrgangs als Teil 4 bezeichnet.
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Kann ich bei Ihnen einen Bildungsgutschein oder eine Bildungsprämie einlösen?Nein, leider nicht. Dieser Online-Ausbilderkurs is ein Selbstlernkurs, mit dem Sie sich hervorragend im Selbststudium auf Ihre Ausbilderprüfung vorbereiten können. Durch diese Lernstrategie ist vor allem auch Ihre absolute Flexibilität und Unabhängigkeit gesichert - der höchste Anspruch, den ich an diesen Kurs gestellt habe. Leider werden Selbstlernkurse aber i.d.R. nicht gefördert, bzw. bezuschusst. Allerdings ist dieser Online-Ausbilderkurs für eine "Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II)" geeignet und je nach Situation kann die Arbeitsagentur diese Kosten für Sie auch übernehmen.

Sprechen Sie dieses am Besten direkt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur ab.
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Ist dieser Ausbilderkurs BAföG-förderfähig?Nein, leider nicht. Da unabhängige und flexible Selbstlernkurse ohne Präsenzveranstaltungen nicht gefördert werden, ist dieser Online-Ausbilderkurs leider nicht BAföG-förderfähig. Mit diesem Ausbilderkurs sparen Sie sich aber soviel Zeit, Nerven und vor allem auch Geld, dass Ihnen eine BAföG-Förderung keine Vorteile bringen würde.
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